Die bisher „nur“ in der VV zur Organisation der Schuljahre festgelegte Pflichtstundenzahl der Lehrer soll in einer Arbeitszeitverordnung festgelegt werden.
Wir können über den tbb eine Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf abgeben. Anmerkungen bitte bis zum 04. März 2014 an die Geschäftsstelle.
T. Helms
(Vorsitzender)